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Beschlüsse Diözesanversammlung

Beschlüsse der Diözesanversammlung

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Mindest einmal im Jahr tagt die Diözesanversammlung, das höchste beschlussfassende Gremium des Diözesanverbandes. Die Diözesanversammlung setzt sich zusammen aus:

Stimmberechtigte Mitglieder:

– der Diözesanvorstand

– die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder-und Roverstufe,

– die Mitglieder der Bezirksvorstände

– jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.

Beratende Mitgleider (ohne Stimmrecht):

– die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung

– die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit

– jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate

– zwei Mitglieder des Rechtsträgers

– ein Mitglied der Bundesleitung

– eine Vertreterin/ ein Vertreter des Diözesanvorstands des BDKJ

– eine Vertreterin/einVertreter des Ringsdeutscher Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland

– ein Mitglied des Freunde-und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband

– die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung

 

Die Diözesanversammlung trifft Entscheidungen, die für den gesamten Diözesanverband Gültigkeit haben. Die Beschlüsse der Diözesanversammlung findet Ihr im Downloadbereich hier

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, 19. April 2021 11:13

 

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