Beschlüsse der Diözesanversammlung
Mindest einmal im Jahr tagt die Diözesanversammlung, das höchste beschlussfassende Gremium des Diözesanverbandes. Die Diözesanversammlung setzt sich zusammen aus:
Stimmberechtigte Mitglieder:
– der Diözesanvorstand
– die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder-und Roverstufe,
– die Mitglieder der Bezirksvorstände
– jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Beratende Mitgleider (ohne Stimmrecht):
– die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
– die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
– jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
– zwei Mitglieder des Rechtsträgers
– ein Mitglied der Bundesleitung
– eine Vertreterin/ ein Vertreter des Diözesanvorstands des BDKJ
– eine Vertreterin/einVertreter des Ringsdeutscher Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland
– ein Mitglied des Freunde-und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband
– die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung
Die Diözesanversammlung trifft Entscheidungen, die für den gesamten Diözesanverband Gültigkeit haben. Die Beschlüsse der Diözesanversammlung findet Ihr im Downloadbereich hier