Amt des Bundeskuraten geöffnet

Frauen und Männer können künftig zur Bundeskuratin oder zum Bundeskuraten gewählt werden. Das beschloss die 77. Bundesversammlung in Frankfurt. Bisher war das Amt nur Priestern vorberhalten. Damit kann zum ersten Mal eine Frau zur Bundeskuratin in der DPSG gewählt werden.

Genau mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschloss die 77. Bundesversammlung das Kuratenamt zu öffnen. Ab sofort stehen in der Satzung keine Zusatzvoraussetzung für das Amt des Bundeskuraten mehr. Damit können zukünftig auch Laien, das heißt sowohl Frauen als auch Männer zur Bundeskuratin oder zum Bundeskuraten gewählt werden. Die Versammlung hat intensiv über theologische und spirituelle Kompetenzen diskutiert, die eine Kandidatin oder ein Kandidat mitbringen sollte. Die Versammlung hat sich aber dafür entschieden, diese nicht in der Satzung festzuschreiben. Das Amt der Bundeskuratin oder des Bundeskuraten wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Mehr dazu dann auf dpsg.de

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 22. Oktober 2013 14:47